- GELTUNG
Die Firma AB-Alpina GmbH ist vom Verkäufer oder deren Bevollmächtigten beauftragt, die Immobilie zu den im Exposé genannten Bedingungen anzubieten. Mit der Verwendung des im Exposé enthaltenen Angebots, z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc., kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Maklerkunde) und der AB-Alpina GmbH ein Maklervertrag über die angebotene Immobilie zustande, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
- ANGEBOTE UND HAFTUNGSBEGRENZUNG
Alle Angebote sind freibleibend. Die der AB-Alpina GmbH mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit die AB-Alpina GmbH keine Haftung übernimmt. Bei eigenen Fehlern oder dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet die AB-Alpina GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- VERTRAULICHKEIT / VERBOT ZUR WEITERGABE
Die von der AB-Alpina GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der AB-Alpina GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag (Kaufvertrag) ab, der nach Übergabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der im Exposé genannten Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der AB-Alpina GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
- ENTSTEHEN DES PROVISIONSANSPRUCHS
Der Provisionsanspruch der AB-Alpina GmbH entsteht, sobald ein Hauptvertrag aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung bezüglich der von AB-Apina GmbH benannten oder vermittelten Immobilie zustande gekommen ist. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Immobilienadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle des Ankaufs oder der gewerblichen Anmietung. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von AB-Alpina GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der AB-Alpina GmbH nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von AB-Alpina GmbH angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, bei Kauf Erbbaurecht statt Kauf Eigentum, bei Tausch statt Kauf sowie bei Abschluss eines Gewerbemietertrages anstatt Kaufvertrag.
- FÄLLIGKEIT DES PROVISIONSANSPRUCHS
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags / Gewerbemietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungsstellung. Die AB-Alpina GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der AB-Alpina GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der AB-Alpina GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
- HÖHE DER PROVISION
Die Provisionshöhe richtet sich nach den Angaben im Maklerauftrag bzw. im jeweiligen Exposé. Die Provision errechnet sich als Prozentsatz aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis bei Gewerbe inklusive etwaiger eventueller Nebenleistungen, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Ausstattung und Einrichtung, etc.). AB-Alpina behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt.
- DOPPELTÄTIGKEIT
Die AB-Alpina GmbH ist berechtigt, für beide Vertragspartner (Verkäufer/Vermieter und Käufer/Gewerbemieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
- VORKENNTNIS
Ist dem Maklerkunden die von der AB-Alpina GmbH angebotene Immobilie bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der AB-Alpina GmbH zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der AB-Alpina GmbH sämtliche Aufwendungen, die der AB-Alpina GmbH dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
- BEENDIGUNG EINES ANGEBOTES
Die AB-Alpina GmbH behält sich vor, Angebote an Maklerkunden auch ohne Vorankündigung jederzeit wieder aus dem Angebot zu nehmen. Dadurch entstehende Aufwendungen oder Schäden auf Seiten eines Maklerkunden gehen nicht zu Lasten der AB-Alpina GmbH.
- ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND
Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten ist Kempten Erfüllungsort und Gerichtsstand. Sofern der Maklerkunde Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzrechts ist, hat er ein Widerrufsrecht in Bezug auf seinen Maklervertrag mit AB-Alpina GmbH. Maklerkunden können Ihre Vertragserkärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen (siehe Muster-Widerrufsformular im Anhang). Die Frist beginnt mit Abschluss des Maklervertrags. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AB-Alpina GmbH, Steinebergweg 29, 87541 Bad Hindelang. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn AB-Alpina die Dienstleistung gemäß Maklervertrag vollständig erbracht hat, und AB-Alpina mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserüllung durch AB-Alpina GmbH verliert.
- SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Noch kein Kommentar, Füge deine Stimme unten hinzu!