Hier entsteht neuer Wohnraum

In zweiter Reihe hinter dem Gebäude der Mozartstr. 22 werden in den nächsten 12 Monaten ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 10 Mietwohnungen im KfW-40 Standard entstehen. Hier wird Wert auf neueste Niedrigenergie-Bauweise gelegt, das spart Heizkosten für die Mieter und schont die Umwelt. Das Wohngebäude wird an das zentrale Fernwärmenetz Kempten angeschlossen. Alle Wohnungen werden eine eigene Terrasse oder Balkon bekommen.

Kurze Wege in die Innenstadt und Fußgängerzone (ca. 5 min zu Fuß) ermöglichen autofreie Besorgungen. Im hauseigenen Parkdeck im EG können Stellplätze angemietet werden.

Weitere Informationen zum Baustand und Fertigstellung, sowie Bewerbungen für diese Mietwohnungen können Sie uns gerne unter info@ab-alpina.de senden.

Neuigkeiten zur KfW-55 Situation

Bauprojekt Miesenbacherstraße

Im Bauvorhaben Miesenbacherstraße haben die Arbeiten an der Tiefgarage und dem Keller bereits begonnen und sind in vollem Gang. 

Die ersten Wohneinheiten haben auch schon neue Eigentümer gefunden. Zur Zeit sind keine neuen Beantragungen für ein KfW-55 Zuschuss mehr möglich. 

15 Eigentumswohnungen im KfW-55 Standard

Im Kemptener Stadtteil St. Mang entstehen 15 Eigentumswohnungen im KfW-55 Standard (Niedrigenergie-Wohnungen) und die Fertigstellung wird zum April 2023 sein. Hier werden 2-Raum-Appartements entstehen, mit Balkon zur Südseite, Fahrstuhl und gehobenem Standard. Eine Tiefgarage entsteht ebenfalls und löst das Parkplatz-Problem gleich im Haus. Die Tiefgaragenstellplätze können optional zu den Wohnungen erworben werden.

AGB

  1. GELTUNG

Die Firma AB-Alpina GmbH ist vom Verkäufer oder deren Bevollmächtigten beauftragt, die Immobilie zu den im Exposé genannten Bedingungen anzubieten. Mit der Verwendung des im Exposé enthaltenen Angebots, z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc., kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Maklerkunde) und der AB-Alpina GmbH ein Maklervertrag über die angebotene Immobilie zustande, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

  • ANGEBOTE UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

Alle Angebote sind freibleibend. Die der AB-Alpina GmbH mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit die AB-Alpina GmbH keine Haftung übernimmt. Bei eigenen Fehlern oder dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet die AB-Alpina GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

  • VERTRAULICHKEIT / VERBOT ZUR WEITERGABE

Die von der AB-Alpina GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der AB-Alpina GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag (Kaufvertrag) ab, der nach Übergabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der im Exposé genannten Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der AB-Alpina GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

  • ENTSTEHEN DES PROVISIONSANSPRUCHS

Der Provisionsanspruch der AB-Alpina GmbH entsteht, sobald ein Hauptvertrag aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung bezüglich der von AB-Apina GmbH benannten oder vermittelten Immobilie zustande gekommen ist. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Immobilienadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle des Ankaufs oder der gewerblichen Anmietung. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von AB-Alpina GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der AB-Alpina GmbH nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von AB-Alpina GmbH angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, bei Kauf Erbbaurecht statt Kauf Eigentum, bei Tausch statt Kauf sowie bei Abschluss eines Gewerbemietertrages anstatt Kaufvertrag.

  • FÄLLIGKEIT DES PROVISIONSANSPRUCHS

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags / Gewerbemietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungsstellung. Die AB-Alpina GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der AB-Alpina GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der AB-Alpina GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

  • HÖHE DER PROVISION

Die Provisionshöhe richtet sich nach den Angaben im Maklerauftrag bzw. im jeweiligen Exposé. Die Provision errechnet sich als Prozentsatz aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis bei Gewerbe inklusive etwaiger eventueller Nebenleistungen, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Ausstattung und Einrichtung, etc.). AB-Alpina behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt.

  • DOPPELTÄTIGKEIT

Die AB-Alpina GmbH ist berechtigt, für beide Vertragspartner (Verkäufer/Vermieter und Käufer/Gewerbemieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

  • VORKENNTNIS

Ist dem Maklerkunden die von der AB-Alpina GmbH angebotene Immobilie bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der AB-Alpina GmbH zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der AB-Alpina GmbH sämtliche Aufwendungen, die der AB-Alpina GmbH dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

  • BEENDIGUNG EINES ANGEBOTES

Die AB-Alpina GmbH behält sich vor, Angebote an Maklerkunden auch ohne Vorankündigung jederzeit wieder aus dem Angebot zu nehmen. Dadurch entstehende Aufwendungen oder Schäden auf Seiten eines Maklerkunden gehen nicht zu Lasten der AB-Alpina GmbH.

  1. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND

Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten ist Kempten Erfüllungsort und Gerichtsstand. Sofern der Maklerkunde Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzrechts ist, hat er ein Widerrufsrecht in Bezug auf seinen Maklervertrag mit AB-Alpina GmbH. Maklerkunden können Ihre Vertragserkärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen (siehe Muster-Widerrufsformular im Anhang). Die Frist beginnt mit Abschluss des Maklervertrags. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AB-Alpina GmbH, Steinebergweg 29, 87541 Bad Hindelang. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn AB-Alpina die Dienstleistung gemäß Maklervertrag vollständig erbracht hat, und AB-Alpina mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserüllung durch AB-Alpina GmbH verliert.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Datenschutz

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Nur noch 1 Wohnung frei!

Im Bauprojekt Tiefenbach gehen die Bauarbeiten mit Hochdruck weiter. Von Haus B steht bereits der Keller und die oberen Stockwerke werden gerade aufgerichtet. Haus A hat bereits die Aushubarbeiten hinter sich.

Jetzt gibt es noch eine letzte Chance auf eine Wohnung im Energiesparhaus: Die Erdgeschosswohnung B1 mit eigenem Gartenanteil ist noch zu haben und wir freuen uns auf Ihre Fragen zur Wohnung.

Bauarbeiten für Haus B beginnen

Da es nicht mehr nach Schnee aussieht, beginnen langsam die ersten Arbeiten am Grundstück: Der Humus wird großflächig abgetragen, damit die Erdarbeiten und der Aushub beginnen können.

Das Bauvorhaben Tiefenbach startet jetzt

Die ersten Bauarbeiten für die beiden Häuser in Holzbauweise beginnen im April 2020. In jedem Haus entstehen 5 Wohnungen, je eine Wohnung im Erdgeschoss (Lage aus südlicher Sicht), 2 Wohnungen im 1.OG und 2 Wohnungen im 2.OG.

Die Wohnungen im Dachgeschoß sind bereits verkauft.

Die Wohnungen im 1.OG sind noch verfügbar und auch im unteren Haus B die Wohnung im Erdgeschoß mit alleiniger Nutzung des Gartens.

Haus B unten, Haus A oben

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

BV Tiefenbach ist vollständig abgeschlossen und alle Wohneinheiten sind verkauft!

Planansicht

Wohnen im gesunden Raumklima eines Vollholzhauses mit gehobenem Komfort.

Im Erd- und Obergeschoss der Gebäude befinden sich barrierefreie Wohneinheiten, die über das zentrale Treppenhaus bzw. dem barrierefreien Aufzug vom Erdgeschoss aus erschlossen werden. Die weitere schwellenfreie Wohnung im Untergeschoss wird ebenfalls über das Treppenhaus bzw. mittels Aufzug erschlossen. Alle Ebenen sind bequem über eine Aufzugs- bzw. Liftanlage (barrierefreie Kabinengröße 1,10 x 1,40 m) zu erreichen. 

Auch im fortgeschrittenen Alter und bei Krankheit ist somit ein Zuhause ohne bauliche Einschränkung möglich. Dieses Kriterium in Verbindung mit der sehr hohen Qualität der handwerklichen Ausführung aller Bauteile wirkt sich auch sehr positiv auf die Wertbeständigkeit der Gebäude bzw. der Wohnungen aus. 

Im Untergeschoss (hangseitig) sind die Lager- und Haustechnikräume untergebracht.